Auch bei uns gilt das Jugendschutzgesetz
- info811813
- 3. Sept.
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An allen Abenden der Kilwi gilt auch bei uns das Kinder - und Jugendschutzgesetz!
Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen um 24 Uhr das Zelt verlassen. Der Ausschank von Alkohol an Minderjährige ist untersagt, Eltern haften für ihre Kinder. Sogenannte "Muttizettel" werden nicht akzeptiert!
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